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„live transcribe“ ist nicht das gleiche wie „live captions“

Liebe Hörgeschädigte,

in den USA gibt schon längst Möglichkeiten für Schwerhörige, beim Telefonieren (ohne Internet) Schriftdolmetschung nutzen zu können.

Etwas ähnliches gibt es in Deutschland mit den Firmen TESS (bisher ist dieser Dienst nur bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos), VerbaVoice, etc., die Dolmetschdienste in DGS (deutsche Gebärdensprache) oder SD (Schriftdolmetschung) anbieten, allerdings sind diese Dienste, anders als in den USA, nicht kostenlos! Und bei den APPS gibt es diese Möglichkeit eben nur dem „live transcribe“, diesen Dienst bietet Apple erst seit neuestem an, und nur für in den USA und nur englischer Sprache.

Auch deshalb suchen Hörgeschädigte (seit Jahren) nach Alternativen zu TESS und anderen Anbietern für barrierefreie Kommunikation für Gehörlose und Schwerhörige.

Während dank immer besser werdenden Technik für die Videokommunikation Gebärdensprachlerinnen und -sprachler sich im Prinzip mit den Videokommunikation behelfen können, haben lautsprachorientierte Hörgeschädigte, die nicht gebärdensprachkompetent sind, weiterhin die große Barriere beim Telefonieren mit der Lautsprache, wenn Hörgeräte nicht ausreichen, wie auch Kopfhörer, Induktionsschleifen, Infrarotanlagen.

Seit rund 1 1/2 endlich bietet Google, seit der Pixel 6 Reihe die Möglichkeit von auch „live caption“ an (nur in englischer Sprache auch ältere Pixelreihen).
Hier darf es nicht mit „live transcribe“ verwechselt werden.

Die Möglichkeit mit „live transcribe“ gibt es schon länger und funktioniert erst ausreichend, wenn es eine ausreichend starke Internetverbindung gibt. Allerdings ist die Qualität mit live „transcribe“ mit den neuesten „Power“-Geräten deutlich besser geworden.

Aber, „live transcribe“ kann nicht gleichzeitig mit dem klassischen Telefonieren (also telefonieren ohne Internet) verwendet werden.
Dies ist erst mit der „live caption“ möglich, ab Pixel 6 seit rund 1 1/2 Jahren (seit Herbst 2022 auch mit dem günstigeren Pixel 6a), zuerst nur in englisch, seit rund 1 Jahr nun auch in französisch, japanisch, deutsch, italienisch und spanisch. Weitere Sprachen sollen noch folgen.

Anbei Screenshot, wo man sehen kann, dass man nicht nur „live transcribe“, sondern zusätzlich (oder nur) „live caption“ aktivieren kann.


Ähnlich wie bei „live transscribe“ kann man Sprachen runterladen, so dass die Übersetzung auch dann funktioniert, wenn das Smartphone oder PC/Laptop/Macbook/etc. offline (ohne Internet) sind.

Wir haben es schon probiert und sind hellauf begeistert, denn diese neue Technik bedeutet für uns eine völlig neue Lebensqualität, die wieder oder erstmals ganz normal telefonieren können möchten! Müssen uns nicht mehr mit Skype, RogerVoice, etc. begnügen und können nun viel selbstständiger und selbstbestimmt kommuninizieren!

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Verschärfung der MNS-Pflicht

Liebe Hörgeschädigte,

nachdem wir gestern die Pressemeldung über die Verschärfung der MNS-Pflicht erfuhren, fragten wir sofort beim Senat für Gesundheit nach!
Soeben bekamen wir die Antwort, dass die Ausnahmen im Sinne der 10. Coronaverordnung §3 Abs.3 bestehen bleiben!

Hier ergänzend die Mitteilung der Gesundheitssenatorin, aus der auch die wichtigen Ausnahmen hervorgehen.
https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.346025.de&asl=bremen02.c.732.de

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Einladung zur MV

HBB e.V.
(Hörgeschädigte Bremen und Bremerhaven, Landesverband für den DSB. e.V.)


EINLADUNG
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung
des HBB e.V.
am 02.10.2020, 18-20h
c/o Bürgerzentrum Neue Vahr e.V.
Raum C 0.4 (1. Stock, Fahrstuhl vorhanden)
Berliner Freiheit 10, 28327 Bremen
https://www.bzvahr.de/buergerzentrum/anfahrt/

Aus gesundheitsamtlichen Hygiene-Gründen müssen wir um vorherige Anmeldung bitten! Bitte um schriftliche Mitteilung an
vorstand@hbb-info.net
Und den MNS nicht vergessen (In unserem Raum kann der abgenommen werden)!

TAGESORDNUNG (Vorschlag):

  1. Begrüßung und des/r Protokollführers/in
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit
  3. Feststellung/Beschluss der endgültigen Tagesordnung
  4. Genehmigung des Protokolls der Gründungsversammlung
  5. Entgegennahme des Zwischenberichts des Vorstandes
  6. Aussprache zum Bericht
  7. Wahl des Amtes Schatzmeister/in
  8. Abstimmung über die nötige Satzungsänderung gemäß Vorgabe des Finanzamtes zur endgültigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit
    Die Fassung der Gründungssatzung vom 25.01.2020 wird auf die Empfehlung des Bremer Finanzamtes geändert, und zwar in §2 Nr.5 S.5.
    Alter Text wurde geändert in
    „Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann davon abweichend beschließen, dass für die Ausübung eines Vereinsamtes eine angemessene Vergütung (i.S.d. §3 Nr.26a EStG) gezahlt wird.“
  9. Informationen zur JHV des DSB am 10.10.2020 in Köln. Renate Horning vertritt uns vor Ort
  10. 10.Sonstige Mitteilungen und Anfragen
  11. 11.Schlusswort

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hennings, Renate Domröß und Axel Rosenberg-Tanner
(Vorstand)

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Nächstes Treffen am 4.9.2020

Liebe Mitglieder*innen, Interessent*innen und Freund*innen,
wegen Corona ist es nach wie vor nicht möglich sich ganz normal in einem Raum treffen zu können.Die Stadt Bremen gab uns letzte Woche Tips von Räumen, die von der Stadt freigegeben sind, natürlich müssen weiterhin die Sicherheitsregeln beachtet werden. Es sind nur wenige verfügbare Räume, aber wir fanden einen Raum, C 0.4., der auch ausreichend groß ist für bis zu 12 Personen. Die Tische sind im Kreis aufgestellt, so dass wir uns alle gut sehen können. Auch ist es ausreichend hell und auch für Rollstuhlfahrer*innen barrierefrei, dank Fahrstuhl.Wir können diesen Raum auch dauerhaft bekommen! Schauen wir uns diesen an!
Hier der Ort und der nächste Termin!
04.09.2020, 18-20hc/o
Bürgerzentrum Neue Vahr e.V.
Raum C 0.4 (1. Stock, Fahrstuhl vorhanden)
Berliner Freiheit 10, 28327 Bremen
https://www.bzvahr.de/buergerzentrum/anfahrt/

Wir freuen uns sehr auf unser Wiedersehen und wünschen Euch/Ihnen schöne Sommerferien!
Ihr/Euer Vorstand

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Gute Nachricht zum MNS, seit 1.7.2020 neue Coronaverordnung in Bremen

Wichtiger Erfolg für uns Hörgeschädigte in Bremen!
Herzlichen Dank an unseren Landesbehindertenbeauftragten für Bremen und alle weitere Unterstützer*innen unserer wichtigen Forderung!

Zum §3 „Mund-Nasen-Bedeckung“ der 10. Coronaverordnung:
(1) Bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen und bei dem Besuch einer Verkaufsstätte in geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist eine textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen- partikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Absatz 1 gilt nicht für
1. Kinder unter sechs Jahren,
2. Gehörlose oder schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfs- fall für Personen, die mit diesen kommunizieren,
3. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“

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Corona und Treffen

Liebe Mitglieder*innen und Freunde für unsere SHG und für unseren Verein,

damit wir uns trotz Corona wieder“treffen“ können, probierten wir ein virtuelles Treffen per GoToMeeting, das funktionierte sehr gut!

Unser nächstes virtuelles Treffen findet statt am 22.5., von 18h bis 20h!

Damit wir nicht von Fremden gestört werden, geben wir den Link zum virtuellen Raum nur auf Anfragen per Email: vorstand(at)hbb-info(dot)net

Wir hoffen, wir sehen uns dann?

Der Vorstand